Schadstoffsanierung


Wir legen bei der Schadstoffsanierung größten Wert auf Ihre und unsere Sicherheit. Daher wird bei diesen Arbeiten ausschließlich hochqualifiziertes Fachpersonal eingesetzt, das unter strengsten Schutzmaßnahmen arbeitet. Zusätzlich wird nach Abschluss der Arbeiten eine Freimessung des Arbeitsbereiches durch analytische Labore vorgenommen.

Zu unseren Schwerpunkten in diesem Bereich zählen vor allem die Asbest- und die KMF-Sanierung (künstliche Mineralfaser). Bei Asbestprodukten differenziert man festgebundene und schwachgebundene Produkte. Nachfolgend sind die gängigsten Produkte aufgeführt:

 

Festgebundene Asbestprodukte (Asbestzement):

  • Dacheindeckungen
  • Fassadenverkleidungen
  • Rohre für alle Bereiche des Tief- und Hochbaus
  • Fensterbänke
  • Blumenkästen

 

Schwachgebundene Asbestprodukte:

  • Spritzasbest oder asbesthaltiger Spritzputz
  • asbesthaltiger Leichtmörtelputz
  • Asbestmatten, Asbestpappen
  • asbesthaltige Leichtbauplatten
  • Asbestmassen in loser Form für Verstopfmassen
  • asbesthaltige Dichtungsschnüre
  • asbesthaltige Kordeln, Schnüre, Gewebe
  • asbesthaltige Gips-Rohrummantelung

Zu unseren Leistungen zählen folgende Arbeiten:

  • Entfernen von asbesthaltigen Bodenbelägen
  • Abbruch von Asbestzementprodukten
  • Rückbau von Asbestrohrummantelungen
  • Fachgerechte Entsorgung von schadstoffhaltigen Bauschuttmassen
  • Entsorgung von Nachtspeicherheizkörpern
  • Abbruch und Entsorgung von KMF-Produkten

 

Unser Betrieb ist gemäß Anhang III Nr. 2.4.2 Absatz 4 Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) zur Durchführung von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI) von Asbestbaustoffen zugelassen. Die entsprechende Zulassung finden Sie hier.

 

Im August 2014 haben wir für das Arbeitsverfahren „Entfernen von asbesthaltigen Bodenbelägen in Verbindung mit dem Abschleifen des asbesthaltigen Klebers“ die Aufnahme in das BIA-Verzeichnis geprüfter Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 TRGS 519 beantragt.

Es handelt sich hierbei um ein staubarmes Verfahren, bei dem die Schleifmaschinen während der Schleifarbeiten mit einer mobilen Absauganlage verbunden sind und die dadurch entstehenden Stäube direkt abgesaugt werden können.

Eine wesentliche Voraussetzung zur Aufnahme in das BIA-Verzeichnis waren eine festgelegte Anzahl von Messungen – die berufsgenossenschaftlich begleitet wurden mit positiven Messergebnissen. Die notwendige Anzahl wurde im Dezember 2014 von uns erreicht und wir sehen zur Zeit der erfolgreichen Aufnahme in das BIA-Verzeichnis entgegen.